BaFin
Die BaFin hat den Entwurf Auslegungs- und Anwendungshinweise - Besonderen Teil: Kreditinstitute zum Geldwäschegesetz (GwG) an die seit dem 1. Januar 2020 geltenden gesetzlichen Änderungen des GwG veröffentlicht. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle Kreditinstitutes als Verpflichtete nach dem GwG, die unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gemäß § 50 Nr. 1 GwG stehen. Der Besondere Teil ergänzt die Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten in seiner Fassung vom 18. Mai 2020.
Die BaFin hat die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu dem Entwurf bis zum 12. Februar 2021 ermöglicht; anbei die öffentlich zugänglichen Stellungnahmen:
Stellungnahme BVI
Stellungnahme DK
Stellungnahme PSD Kiel
Stellungnahme VOEB
Stellungnahme BDIU
Stellungnahme VDB
Stellungnahme VAB
Stellungnahme BFACH
Stellungnahme AKA
Stellungnahme AFME
Stellungnahme EPSM
Stellungnahme VB Ulm
Stellungnahme IDW
Stellungnahme PVD
Stellungnahme BVZI
Stellungnahme Bundesnotarkammer